Vorbereitungslehrgänge

Vorbereitungslehrgänge zur Berufsprüfung «Gestalterin/Gestalter im Handwerk» sowie zur Höheren Fachprüfung «Gestaltungsexpertin/Gestaltungsexperte im Handwerk» werden vom Haus der Farbe, Fachschule für Gestaltung in Handwerk und Architektur, angeboten.

Information zur Aufnahme in den Vorbereitungslehrgang zur Höheren Fachprüfung «Gestaltungsexpertin/Gestaltungsexperte im Handwerk»

Es gibt drei Möglichkeiten, um den Abschluss Gestaltungsexpertin oder Gestaltungsexperte im Handwerk zu erlangen, bzw. in den entsprechenden Vorbereitungslehrgang eintreten zu können.

1. Aufnahme mit Anmeldung

Wer die Berufsprüfung Gestalterin / Gestalter im Handwerk abgelegt hat, kann sich ohne weitere Hürden für den Vorbereitungslehrgang anmelden.

2. Aufnahme sur Dossier

Wer einen der Berufsprüfung Gestaltung im Handwerk vergleichbaren Abschluss vorweisen kann, stellt bei der QSK einen Antrag um Aufnahme sur Dossier. Diese stellt dazu einen «Leitfaden zur Anerkennung von fremderworbenen Leistung» zur Verfügung.

Für Projektleiter Dekoration und Gestaltung FA aus dem Malergewerbe ist das Sur-Dossier-Verfahren bereits erfolgt. Eine entsprechende Bewerbung wird also gutgeheissen.

3. Aufnahme per Gleichwertigkeitsverfahren

Erfahrene und gestalterisch begabte Handwerkerinnen und Handwerker können ebenfalls bei der QSK einen Antrag auf Gleichwertigkeitsbeurteilung stellen und so direkt in den Vorbereitungslehrgang zur HFP eintreten. Das entsprechende Verfahren ist im «Leitfaden zur Anerkennung von fremderworbenen Leistung» beschrieben.

Information zur Aufnahme in den Vorbereitungslehrgang zur Berufsprüfung «Gestalterin/Gestalter im Handwerk» ohne EFZ

In der Regel ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsprüfung «Gestalterin und Gestalter im Handwerk» ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem handwerklich, gewerblichen Beruf. Die Anerkennung anderweitig erworbener Leistungen erfolgt durch die QSK der Trägerschaft. Informationen zu den Anforderungen finden Sie hier.